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Weil sie ihren Lebensgefährten in Sachsen-Anhalt absichtlich mit dem Auto überfahren haben soll, muss sich seit Dienstag eine 47-Jährige vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Zum Auftakt des Prozesses wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Anschließend folgte eine Einlassung der Angeklagten, die durch die Verteidigung vorgetragen wurde. Darin bestritt die Beschuldigte die Tötungsabsicht.
Der Vorfall hatte sich Ende Oktober 2024 in Roßlau ereignet. Laut Anklage hatten die Beschuldigte und ihr Lebensgefährte unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen nachts heftig gestritten. Daraufhin wollte die 47-Jährige laut Staatsanwaltschaft mit dem Auto wegfahren, um andernorts zu übernachten. Dies wollte ihr Partner verhindern, indem er sich auf die Motorhaube des Autos setzte.
Die Angeklagte soll daraufhin unter starker Beschleunigung angefahren sein, so dass der Mann unter das Fahrzeug geriet. Nach einer Strecke von etwa 45 Metern soll sie angehalten haben und aus dem Fahrzeug gestiegen sein. Dann stieg sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft erneut ein und fuhr etwa sieben Meter rückwärts. Das Opfer starb an einer Thoraxkompression.
Die Beschuldigte ließ am ersten Prozesstag erklären, dass ihr Partner sie aufgefordert habe, rückwärts zu fahren, als sie zum ersten Mal anhielt und ausstieg. Erst die Rückwärtsfahrt sei dann tödlich gewesen, erklärte die Verteidigung laut Gerichtssprecher.
Die 47-Jährige ist wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Trunkenheit im Verkehr angeklagt. Für den Prozess wurden acht weitere Termine bis Anfang Juni angesetzt.
Y.Parker--ThChM