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Weil Gülle unter anderem in einen Pool geweht wurde, steht einer bayerischen Ferienhausbetreiberin in Bayern laut einem Gerichtsurteil Schadenersatz zu. Ein Landwirt haftet für den Schaden, und zwar auch ohne eigenes Verschulden, wie das Landgericht Kempten am Montag mitteilte. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Gefahr durch den Wind für den Landwirt vorhersehbar gewesen sei.
Die Klägerin betreibt laut Gerichtsangaben mehrere Ferienwohnungen. Der Traktor des Landwirts war zum Zeitpunkt des Vorfalls im April 2023 auf einer öffentlichen Straße unterwegs. Von dort wurde die Gülle per Pumpe vom Fahrzeug aus verteilt. Eine große Menge Gülle wurde dann von Windböen auf das Grundstück der Klägerin geweht.
Da dabei unter anderem der Außenpool verschmutzt wurde, zog die Frau vor Gericht. Der Klage wurde teilweise stattgegeben. Das Gericht entschied, dass der Landwirt unabhängig von seinem Verschulden nach dem Straßenverkehrsgesetz haftet. Maßgeblich ist laut Gericht die von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr.
Der Beklagte legte Berufung gegen das Urteil vom Dezember ein, nahm diese jedoch später im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München zurück. Das Urteil ist rechtskräftig.
W.Cheng--ThChM